Coronavirus-Infos & Hinweise

Trotz einiger Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlicher Vorschriften versuche ich Ihnen den Friseurbesuch bei Ihnen zu Hause so angenehm wie möglich zu gestalten. Nachstehend habe ich die aktuell gültigen Regelungen für das Friseurhandwerk zusammengefasst.

Aktuelle Regelungen für Friseurdienstleistungen in Bayern

Stand: 09.02.2022 (letzte Aktualisierung)

3G-Regel für Friseurbesuche
ab dem 09.02.2022

Die bayerische Staatsregierung hat die Corona-Maßnahmen ab dem 09.02.2022 wieder auf 3G gelockert.


Es reicht für den Friseurbesuch nun ein aktueller Corona-Test, sofern man nicht vollständig geimpft ist. Erlaubt sind Antigentests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen. Auch Selbsttests (unter Aufsicht des Friseurs) sind vor Ort möglich, sofern diese zum Termin zeitlich vereinbart wurden.
PCR-Tests dürfen bis zu 48 Stunden alt sein.



FFP2 Maskenpflicht für Friseur
und Kunden seit dem 4.11.2021

Eine OP-Maske reicht nicht aus. Es gilt nach wie eine FFP2-Maskenpflicht für Friseur*in und Kunden*innen.


Während dem Friseurbesuch ist die Maske durchgehend zu tragen, um Friseur:in und Kunden gegenseitig zu schützen.

Haarwäsche ist Pflicht

Seit 4. Mai 2020 schreiben behördliche Corona-Schutzauflagen das Waschen der Haare vor einer Friseurdienstleistung vor, um hierdurch mögliche Viren abzutöten. Trocken-Haarschnitte sind derzeit verboten.



TIPP: Meine Kunden sparen sich dadurch Zeit und somit auch Geld, wenn sie unmittelbar vor meinem Besuch die Haare selbst gründlich waschen. Die Wohnung darf danach nicht verlassen werden.